- Ab dem 1. Januar 2018 ist in Griechenland ein neues Steuergesetz in Kraft getreten.
- Danach sind Beherbergungsnutzer verpflichtet, je nach Beherbergungskategorie eine Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Eine Kurtaxe ist bei der Ankunft in der Unterkunftseinheit, direkt beim Eigentümer der Unterkunft oder an der Rezeption zu entrichten.
- Der Eigentümer oder die Rezeptionistin muss eine Rechnung für die Zahlung der Aufenthaltssteuer ausstellen.
- Die Höhe der Steuer ist nicht im Mietpreis der Unterkunft enthalten.
- Die Aufenthaltssteuer wird pro Zimmer und nicht pro Person berechnet. Mehrwertsteuergebühren fallen nicht an.
Für den Aufenthalt in Hotels mit:
- ein oder zwei Sterne, die Kurtaxe beträgt 0,50 € pro Zimmer, pro Tag
- drei Sterne, die Kurtaxe beträgt 1,5 € pro Zimmer, pro Tag
- vier Sterne, die Kurtaxe beträgt 3,00€ pro Zimmer, pro Tag
- fünf Sterne, die Kurtaxe beträgt 4,00€ pro Zimmer, pro Tag
Für den Aufenthalt in Apartments ist ein Gast verpflichtet, 0,50€ pro Tag und Apartment zu zahlen.